gesetzlich Versicherte
In der Regel erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Versicherung, da ich eine Kassenzulassung besitze. Somit werden die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe übernommen. Hierbei ist zwischen der psychotherapeutischen Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen zur Aufnahme und Diagnose zu unterscheiden, die in jedem Falle übernommen werden und einer ggf. anschließenden Therapie. Nach den ersten Sitzungen kann (bzw. muss) bei Ihrer Krankenversicherung ein Antrag zur Kostenübernahme von Therapiestunden gestellt werden, der von Ihrer Krankenversicherung entschieden wird und eine Therapie für eine festgelegte Anzahl an Stunden vorgibt. Diese Stunden werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe übernommen.
Selbstzahler
Sofern die Leistungen von Ihrer Krankenkasse nicht gedeckt und/oder abgelehnt werden, besteht nach Absprache die Möglichkeit, Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Sie als PatientIn übernehmen somit die Kosten in voller Höhe. Hierbei erfolgt die Abrechnung gemäß den Regelungen aus der gesetzlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.